Rechtsprechung
RG, 03.11.1914 - Rep. III. 266/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1914,81) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Zum Begriffe des tatsächlichen Angebots nach § 294 BGB.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verzug des Gläubigers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 85, 415
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 22.03.1984 - VII ZR 286/82
Ausspruch einer doppelten Zug-um-Zug-Verurteilung im Werklohnprozeß
Die Zug um Zug geschuldete Leistung muß lediglich so bereitgestellt werden, daß der Schuldner nur noch zuzugreifen braucht (§ 294 BGB; RGZ 85, 415; 109, 324, 328). - LG Bremen, 20.11.2020 - 4 O 1136/19
Eigentum durch Einbau verloren: Wertausgleich nur innerhalb der Leistungskette!
§ 294 BGB sieht ein tatsächliches Angebot vor, dass so vorgenommen werden muss, dass der Gläubiger nichts weiter zu tun braucht, als zuzugreifen und die Leistung anzunehmen (RGZ 85, 415, 416; 109, 324, 328; BGHZ 90, 354, 359 = NJW 1984, 1679, 1680) MüKoBGB/Ernst, 8. Aufl. 2019, BGB § 294 Rn. 2).